Mit posmatic auf der sicheren Seite

Am 28. Dezember 2016 wurde das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am Folgetag in Kraft. Nun fordert die sog. Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), dass seit dem 1. Januar 2020 jedes Kassensystem folgende Vorgaben erfüllen muss:
 

TSE-Pflicht

Ausstattung mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bzw. Anschaffung neuer Kasse, wenn eine Aufrüstung mit der TSE bauartbedingt nicht möglich ist
 

Datensicherung/Archivierung

Die digitalen Aufzeichnungen sind zu sichern und für Nachschauen sowie Außenprüfungen verfügbar zu halten
 

Meldepflicht

Anmeldung und Abmeldung der Kassensysteme beim zuständigen Finanzamt "mit amtlich vorgeschriebenem Vordruck"
 

Einzelaufzeichnung

Korrekte und vollständige Erfassung aller gesetzlich aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle am Kassensystem
 

Belegausgabepflicht

Erstellung korrekter Belege und Überlassung an den Käufer/Kunden, sofern keine Befreiung von der Belegpflicht erteilt wurde
 

Letzte TSE-Frist abgelaufen

Drohende Bußgelder

Es drohen Strafzahlungen bis zu 25.000 € bei Verwendung eines nicht finanzamtkonformen Kassensystems.

posmatic-Lösung schützt vor Strafe

Haben Sie keine Angst vor unangekündigten Betriebsprüfungen und Strafzahlungen.

Alle aktuellen posmatic-Kassen sind in Deutschland und Österreich zu 100 % gesetzeskonform. Zudem garantiert posmatic verbindlich, dass die posmatic-POS-Software ab Version 8.20 die Nutzung einer technischen Sicherheitseinrichtung gemäß dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, der „Kassensicherungsverordnung“ und der BSI-TR-03153 unterstützt. Finanzamtkonforme Kassen: selbstverständlich mit posmatic!

 Download Garantieerklärung


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